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Neuraltherapie

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich hierbei um eine besondere Form der Injektionstechnik. Verwendet wird ein für das entsprechende Krankheitsbild speziell ausgesuchtes homöopathisches Einzel- oder Komplexmittel welches der Behandler an die für die Therapie bedeutsamen Nervenaustrittspunkte injiziert. In der Regel werden in einer Sitzung mehrere Injektionsstellen aufgesucht. Gleichzeitig kann eine intravenöse Gabe des Medikamentes in kleinen Mengen notwendig sein.

Anwendungsgebiete

Schmerzzustände ausgelöst durch fehlerhafte Nervenleitung, wie zum Beispiel: Neuralgien, Kopfschmerzen, Wirbelsäulen- und Gelenkschmerzen, funktionelle Organbeschwerden, vegetative Verstimmungszustände.
Die vorgenannten Anwendungsgebiete stellen kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände oder Leiden dar.

Über die Anwendung der Neuraltherapie bei verschiedenen Krankheitsbildern entscheidet immer der Behandler und berät den Patienten entsprechend.

Kombinationsmöglichkeiten

Ausgezeichnet zu kombinieren ist das Verfahren mit sämtlichen Therapieformen der manuellen Medizin wie Massagen, Chiropraktik, Osteopathie und anderen. Es ist ebenfalls eine sehr gute Ergänzung zu allen Injektionsformen und der Akupunktur.

Geschichte

Als vor über 100 Jahren die Brüder Huneke Beobachtungen über die Reaktionen des Organismus über die Wirkungen regionaler Anwendungen von Lokalanaesthetika gemacht haben, entstand die Idee eines völlig neuen therapeutischen Konzeptes. Wie so häufig in der angewandten Medizin, entwickelte sich aus schrittweisen Therapieversuchen durch aufmerksame, detaillierte Beobachtungen ein Therapiekonzept mit einem seinerzeit sicherlich unvorstellbar breiten Anwendungs- bereich. Über lange Zeit galt Procain als das klassische Neuraltherapeuticum. Viele Heil- praktiker haben jedoch für sich entdeckt, daß die lege artis durchgeführte Neuraltherapie mit biologischen Medikamenten denselben Effekt hat.

Abrechnung

Die Neuraltherapie wird unter der Ziffer 25.6 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker abgerechnet.