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Kosten (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker = GebüH)

Gültig für Selbstzahler ab dem 01.01.2023:

  • Erstbehandlung 70,00 Euro
  • weitere Behandlungen 50,00 Euro
  • Sauerstoffbehandlung 75,00 Euro

Bei individuellen Sonderbehandlungen, die in dem Komplettpreis nicht enthalten sind, kommt es vor dem Therapiebeginn zu einem Gespräch in der Praxis mit einer genauen Kostenabklärung.

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne Zusatzversicherung müssen die Heilpraktiker-Kosten selbst übernehmen. Bei Patienten, die von Ihrer Versicherung eine Erstattung erhalten, kommt es in der Praxis zur jeweils individuellen Abrechnung mit allen geleisteten Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Um für Sie als Patient eine gute Erstattung zu erreichen sind folgende Angaben von Ihnen vorab nötig:

  • Privatversicherung  –  welche Erstattungssätze?
  • Zusatzversicherung  –  welche Erstattungssätze?
  • Beihilfe – Landesbeihilfe oder Bundesbeihilfe
  • Postbeamtenkrankenkasse B – oder eine andere Gruppierung?
  • Bundeswehr

Der Erstattungssatz ist der Satz, den der privat krankenversicherte Patient von seiner Krankenversicherung oder Beihilfe für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.
Fehlen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht ganz oder nicht erstattet. Bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann (Kostenübernahmeerklärung).

Hier finden Sie das Gebührenverzeichnis (GebüH) für Heilpraktiker als pdf-Datei.